Urteilsveröffentlichungen
Fitfabrik hat im Jänner 2023 die Preise für die Mitgliedschaften um 6 Euro pro Monat erhöht.
Die Bundesarbeitskammer ist gegen diese Preiserhöhungen gerichtlich vorgegangen.
Fitfabrik wurde von den Gerichten für schuldig erkannt, es im geschäftlichen Verkehr mit
Verbrauchern zu unterlassen, eine einseitige Erhöhung des Mitgliedsbeitrags ohne
entsprechende Änderungsvereinbarung vorzunehmen und das Schweigen von Verbrauchern
oder das Unterbleiben einer außerordentlichen Kündigung zu einer solchen angekündigten
Preiserhöhung als Zustimmung zu werten.
Wenn Sie von der Preiserhöhung im Jänner 2023 betroffen waren, können Sie sich mit Ihrem
Anspruch auf Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen an Ihr Studio wenden.